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"24-STUNDEN-PFLEGE" DAHEIM MIT POLNISCHEN UND OSTEUROPÄISCHEN PFLEGEKRÄFTEN

HERZLICH WILLKOMMEN!


Ablauf
Für Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien und Kanarische Inseln.

Innerhalb weniger Tage
können Sie mit Betreuungspersonal nach
Ihren Wünschen rechnen.
Kosten
ab 1.240,-* € bis 1.640,- €

Die Kostenhöhe richtet sich
nach dem Leistungsaufwand,
den Pflegeerfahrungen der Betreuerin und auch nach den Sprachkenntnissen.

* Die Kosten in Höhe von 1.240,-€ bis 1.340,-€ fallen an bei Betreuungskräften ohne Deutsch- kenntnisse. Dieses Angebot haben wir nach vielfachen Kundenwünschen aufgenommen.
mögliche Varianten
Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit

Seit 1. Mai 2011 direkte Beschäftigung möglich

Entsendung von einem
polnischen Arbeitgeber

Selbständige Betreuungskraft
mit eigenem Gewerbe
in Polen oder Deutschland
Anfragen/Fragebogen
 
Wir sind Ihr zuverlässiger
Partner, wenn es um bezahlbare polnische Pflegekräfte geht
und freuen uns auf Ihren Anruf. Ein ausführliches Informationsgespräch ist
für Sie unverbindlich.

Tel.: 039771 - 59390
eMail: k.raquet@gmx.de

Bei der Seniorenbetreuung stellt sich immer wieder die Frage nach Alternativen zum Altenheim oder Pflegeheim und ob eine häusliche 24 Stunden Betreuung sinnvoller wäre. Gerade bei Krankheiten wie Demenz, Alzheimer, Schlanganfall und Parkinson werden aber erfahrene Pflegekräfte oder Altenpflegepersonal rund um die Uhr benötigt, um die Pflege daheim zu ermöglichen. Diese Art von Betreuung ist über einen ambulanten Pflegedienst recht kostspielig. Haushaltshilfen, Pflegekräfte und Pflegehilfen aus Osteuropa, z.B. Polen und Rumänien, schließen diese Versorgungslücke auf legale und unbürokratische Art und Weise. Helferinnen aus Polen und anderen EU-Ost-Ländern sind nicht nur preisgünstiger, sondern können sich auch besser um Sie kümmern, weil sie mit Ihnen unter einem Dach wohnen. Es liegt in ihrer Natur, fürsorglich, warmherzig und liebevoll zu sein.

Diese vier Varianten sind legal, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn Sie an einer selbständigen Kraft interessiert sind, verweisen wir auf ein Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (AZ: S 12 RA 498/03) vom 21. 11. 2006. In einem Verfahren zwischen der Deutschen Rentenversicherung und einer in Deutschland gemeldeten Betreuungskraft hat das Gericht eine Scheinselbständigkeit eindeutig verneint: "Es wird festgestellt, dass die Klägerin ihre Tätigkeit als Hauswirtschaftliche Familienbetreuerin... selbständig ausübt".
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